Microsoft-Steuer
Mein Gott, jetzt wirds immer heftiger, wenn man einen Rechner mit Windows kauft, dann weiß man dass es ein Komplettpaket ist. Wie kann man da bitte auf die Idee kommen, Geld zu verlangen, oder noch besser vor Gericht zu gehen. Der gute Kamp hätte das Produkt ja nicht kaufen müssen und im Netz gibt es genügend Alternativen ohne Betriebssystem. Darüber hinaus zeigt der Kauf nur eins, er war mit dem Preis zufrieden!
Der FreeBSD-Entwickler Poul-Henning Kamp hat in Dänemark Lenovo verklagt, weil sich das Unternehmen weigert, das auf einem Thinkpad vorinstallierte Windows Vista zurückzunehmen. Kamp hatte ein T400s gekauft und war bei der Inbetriebnahme aufgefordert worden, die EULA für Microsoft Windows zu akzeptieren. Der Text der EULA wies ausdrücklich darauf hin, dass sich der Anwender wegen einer Rückerstattung an den Hersteller wenden könne, wenn er Windows nicht benutzen wolle und die EULA daher nicht akzeptiert.
Wie wärs denn bitte mal mit dem Entfernen von Windows und dann kann man doch noch immer auf Linux oder was weiß ich umsteigen…
Lenovo weigerte sich auf Anfrage jedoch, den Preis für das Windows zu erstatten. Laut Lenovo habe der Kunde ein Bündel aus Hardware und Software gekauft; wenn er die Software nicht benutzen wolle, müsse er das Gerät komplett zurückgeben. Darauf wollte sich Kamp jedoch nicht einlassen – er habe nirgends bei Lenovo eine derartige Bedingung finden könne, erklärte er gegenüber heise open –, und verklagte Lenovo am gestrigen Donnerstag vor dem Gericht in Lyngby wegen Vertragsbruch. Bislang gibt es von Lenovo keine Reaktion auf die Klage.
Ich bin da Lenovo’s Meinung und wenn es sich um ein Bundle handelt, dann hat man das so zu akzeptieren, egal was in der EULA steht…
Das dänische Recht sieht für Klagen mit geringem Streitwert eine besondere Prozedur vor, in der versucht wird, eine Einigung zu erzielen, ohne dass ein Urteil erfolgt. Kamp verweist auf Urteile in Frankreich und Italien, in denen HP und Acer verurteilt wurden, Notebook-Käufern den Preis für Windows und andere nicht gewünschte Software zurückzuzahlen.
Auf Urteile in anderen Ländern verweisen, naja jeder hat seine eigenen Gesetze und das ist auch gut so. Meinetwegen können manche Dinge im Ausland anderes sein, ja und? Man hat schließlich immer noch die Möglichkeit ohne Probleme innerhalb der EU das Land zu wechseln…
Gegenüber heise open verwies Kamp auf einen speziellen Aspekt der Angelegenheit: Als Hauptentwickler von FreeBSD sei er auch ein mit Microsoft konkurriender Betriebssystemanbieter. Sollte das Gericht seiner Klage auf Vertragsbruch nicht stattgeben, stünde ihm auch noch das “gesamte Spektrum an Wettbewerbsregelungen der EU” zur Verfügung, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Wunderbar, da kommt die EU-Kommision wieder ins Spiel. Ein ganz sympatischer Verein und da es mal wieder um Microsoft geht wird sich sicherlich wieder eine astronomische Strafe finden lassen. Hauptentwickler von FreeBSD, naja da haben wir wengistens den Grund warum so ein Theater drum gemacht wird. Wie gesagt, wer kauft ist selber Schuld und die Möglichkeit umzusteigen ist ja ohne Probleme möglich…
Quelle: Heise.de









